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Für maximalen Werterhalt. Für Kontinuität.

Deutschlandweit für Objekte in vielen Größen unterwegs.

WEG-Verwaltung: Maximale Qualitätskontrolle für Ihre Zufriedenheit.

Auch wenn wir im Markt vielleicht nicht die Größten sind. Wir wollen die Besten sein. Das ist immer unser Anspruch. Damit wir dem gerecht werden, kontrollieren wir fortlaufend die Qualität unserer Arbeit durch strenge, interne Mechanismen. Unser eigenes Qualitätsmanagementsystem ist die perfekte Ergänzung zu den regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen unserer Teams. Stillstand? Gibt es nicht bei CAPERA. Der Markt ist zu dynamisch für träge Ruhepausen. Und Sie haben das Recht, an CAPERA stets die höchsten Ansprüche zu stellen. Testen Sie Ihre Kompetenzen. Wir freuen uns auf die Herausforderung.

Leistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG):

Alle Leistungen. Bundesweit. CAPERA macht es möglich.

Mit unseren 10 Standorten in ganz Deutschland bieten wir eine nahezu flächendeckende Versorgung mit unserem breiten Leistungsportfolio. Perfekt für Eigentümergemeinschaften: Der persönliche Ansprechpartner in nächster Nähe. Für den engen Dialog, für schnelle Entscheidungsprozesse. Sollten wir – natürlich transparent – Leistungen an Dritte auslagern, so profitieren Sie von unserem exzellenten Netzwerk.

Kaufmännische Betreuung:

Einrichtung offener Fremdgeldkonten (im Namen der Eigentümergemeinschaft)

Prüfung der Eingangsrechnungen, fristgerechte Zahlung und Ausnutzung von Skonto

Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft

Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage

Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

Einstellung und Kontrolle von Personal der Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)

Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-,Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen

Abschluss und Kündigung der erforderlichen Versicherungen

Überwachung der Einhaltung der Hausordnung

Instandhaltung und Instandsetzung:

Regelmäßige Objektbegehungen zur Überwachung des baulichen Zustandes

Einholung von (Vergleichs-) Angeboten

Verhandlungen mit den Handwerkern

Organisation der erforderlichen Maßnahmen

Rechnungsprüfung sowie Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan:

Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG)

Abruf der sich aus den Wirtschaftsplänen ergebenden Hausgeldbeträge

Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung der Jahresabrechnung (Zählerstände, Heizkostenabrechnung usw.)

Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Vorgaben der Eigentümergemeinschaft durch Beschluss und Gemeinschaftsordnung

Bescheinigung § 35a EStG

Durchführung der Eigentümerversammlung:

Zeitnahe Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Ablauf des Kalenderjahres

Vorbereitung und Formulierung der Tagesordnung nebst Beschlussvorschlägen

Organisation der Eigentümerversammlung (Erstellen der Anwesenheitsliste, Einlasskontrolle, Überprüfung der Vollmachten und der Beschlussfähigkeit, bei Bedarf: Durchführung in Form einer Präsentation)

Führung der Beschluss-Sammlung

Erstellung eines Protokolls der Eigentümerversammlung, Einholung der Unterschriften zeitnaher Versand an alle Eigentümer

Vorbereitung / Organisation digitaler Eigentümer- / Hybridversammlungen

Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen anderweitig weiterhelfen?

Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch oder Sie möchten Sich konkret über unser Leistungsportfolio gemäß Wohnungseigentümergesetz (WEG) oder im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (SEV) informieren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kontakt aufnehmen

Leistungen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (SEV):

Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Eigentümergemeinschaft.

So umfassend unsere Leistungen auch sind, so wissen wir auch: Alles können auch wir nicht. Vor allem wenn es Dinge sind, die gar nicht zu den klassischen Aufgaben eines WEG-Verwalters gehören. Was wir immer tun: Mitdenken. Weiterdenken. Durch unsere bundesweite Struktur und unsere über Jahre gewachsenen Netzwerke finden wir in kürzester Zeit die perfekten Partner für Sie: vom lokalen Handwerker bis zum breit aufgestellten Facility Partner. Und koordinieren gerne in Ihrem Auftrag. Alles aus einer Hand – für maximale Effizienz.

Kaufmännische Verwaltung:

Anlage und Führung eines Bankkontos für das Mietinkasso und die Bewirtschaftung.

Einziehung und laufende Überwachung der Miet-, Pacht- und Nebenkostenzahlungen der Mieter und Pächter, ggfls. die Beitreibung rückständiger Zahlungen.

Die Abrechnung der während der Vertragsdauer zur Abrechnung fälligen und umlegbaren Nebenkosten.

Die Führung von Abnahme- und Übergabeverhandlungen bei Mieterwechseln und das Fertigen von Übergabeprotokollen.

Die Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Die Anlage der Mietsicherheiten bei neuen Mietvertragsabschlüssen in gesetzlich vorgeschriebener Form und die Abrechnung bei Mietvertragsbeendigung.

Die Korrespondenz mit den Mietern, z.B. im Rahmen der Einhaltung der Hausordnung.

Unterrichtung über wesentliche Geschäftsvorfälle, z.B. Kündigungen.

Technische Verwaltung:

Die Vergabe, Steuerung und Rechnungsprüfung der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Sonder- bzw. Teileigentums erforderlichen Maßnahmen, ggf. in Ab- / Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die Übernahme der Verkehrssicherung und Betreiberverantwortung ist damit nicht verbunden. Kostenkontrolle vor- / während der Auftragsvergabe.

Vermietung:

Abstimmung der Mietkonditionen mit dem Auftraggeber.

Durchführungen von Besichtigungen mit Mietinteressenten.

Vertragsverhandlungen mit Mietinteressenten und Abschluss von Mietverträgen auf der Grundlage eines freigegeben Vertragsmusters oder Vertragsentwurfs.

Veröffentlichung des Mietangebotes im Internet.

Bonitätsprüfung der Mietinteressenten.

Dem Eigentümer bleibt es grundsätzlich vorbehalten, dem Verwalter Mietinteressenten zuzuführen.

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    Wie können wir Ihnen helfen?


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    FAQs

    Ist ein WEG-Verwalter für jede Eigentümergemeinschaft verpflichtend?

    Was kostet ein WEG-Verwalter?

    Können Eigentümer die WEG-Verwaltung selbst übernehmen?

    Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

    Wie oft findet eine Eigentümersammlung statt?

    Was bedeutet das Hausgeld für den Wohnungsbesitzer?

    Was versteht man unter einer Abrechnungsspitze?

    Was ist ein Verwaltungsbeirat?

    Welche Aufgaben hat ein Verwaltungsbeirat?

    Wo finde ich meine Eigentümernummer?