Auch wenn wir im Markt vielleicht nicht die Größten sind. Wir wollen die Besten sein. Das ist immer unser Anspruch. Damit wir dem gerecht werden, kontrollieren wir fortlaufend die Qualität unserer Arbeit durch strenge, interne Mechanismen. Unser eigenes Qualitätsmanagementsystem ist die perfekte Ergänzung zu den regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen unserer Teams. Stillstand? Gibt es nicht bei CAPERA. Der Markt ist zu dynamisch für träge Ruhepausen. Und Sie haben das Recht, an CAPERA stets die höchsten Ansprüche zu stellen. Testen Sie Ihre Kompetenzen. Wir freuen uns auf die Herausforderung.
Für maximalen Werterhalt. Für Kontinuität.
Deutschlandweit für Objekte in vielen Größen unterwegs.
WEG-Verwaltung: Maximale Qualitätskontrolle für Ihre Zufriedenheit.
Leistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
Alle Leistungen. Bundesweit. CAPERA macht es möglich.
Mit unseren 10 Standorten in ganz Deutschland bieten wir eine nahezu flächendeckende Versorgung mit unserem breiten Leistungsportfolio. Perfekt für Eigentümergemeinschaften: Der persönliche Ansprechpartner in nächster Nähe. Für den engen Dialog, für schnelle Entscheidungsprozesse. Sollten wir – natürlich transparent – Leistungen an Dritte auslagern, so profitieren Sie von unserem exzellenten Netzwerk.
Kaufmännische Betreuung:
Einrichtung offener Fremdgeldkonten (im Namen der Eigentümergemeinschaft)
Prüfung der Eingangsrechnungen, fristgerechte Zahlung und Ausnutzung von Skonto
Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft
Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Einstellung und Kontrolle von Personal der Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)
Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-,Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen
Abschluss und Kündigung der erforderlichen Versicherungen
Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
Instandhaltung und Instandsetzung:
Regelmäßige Objektbegehungen zur Überwachung des baulichen Zustandes
Einholung von (Vergleichs-) Angeboten
Verhandlungen mit den Handwerkern
Organisation der erforderlichen Maßnahmen
Rechnungsprüfung sowie Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan:
Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG)
Abruf der sich aus den Wirtschaftsplänen ergebenden Hausgeldbeträge
Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung der Jahresabrechnung (Zählerstände, Heizkostenabrechnung usw.)
Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Vorgaben der Eigentümergemeinschaft durch Beschluss und Gemeinschaftsordnung
Bescheinigung § 35a EStG
Durchführung der Eigentümerversammlung:
Zeitnahe Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Ablauf des Kalenderjahres
Vorbereitung und Formulierung der Tagesordnung nebst Beschlussvorschlägen
Organisation der Eigentümerversammlung (Erstellen der Anwesenheitsliste, Einlasskontrolle, Überprüfung der Vollmachten und der Beschlussfähigkeit, bei Bedarf: Durchführung in Form einer Präsentation)
Führung der Beschluss-Sammlung
Erstellung eines Protokolls der Eigentümerversammlung, Einholung der Unterschriften zeitnaher Versand an alle Eigentümer
Vorbereitung / Organisation digitaler Eigentümer- / Hybridversammlungen
Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen anderweitig weiterhelfen?
Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch oder Sie möchten Sich konkret über unser Leistungsportfolio gemäß Wohnungseigentümergesetz (WEG) oder im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (SEV) informieren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Leistungen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (SEV):
Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Eigentümergemeinschaft.
So umfassend unsere Leistungen auch sind, so wissen wir auch: Alles können auch wir nicht. Vor allem wenn es Dinge sind, die gar nicht zu den klassischen Aufgaben eines WEG-Verwalters gehören. Was wir immer tun: Mitdenken. Weiterdenken. Durch unsere bundesweite Struktur und unsere über Jahre gewachsenen Netzwerke finden wir in kürzester Zeit die perfekten Partner für Sie: vom lokalen Handwerker bis zum breit aufgestellten Facility Partner. Und koordinieren gerne in Ihrem Auftrag. Alles aus einer Hand – für maximale Effizienz.
Kaufmännische Verwaltung:
Anlage und Führung eines Bankkontos für das Mietinkasso und die Bewirtschaftung.
Einziehung und laufende Überwachung der Miet-, Pacht- und Nebenkostenzahlungen der Mieter und Pächter, ggfls. die Beitreibung rückständiger Zahlungen.
Die Abrechnung der während der Vertragsdauer zur Abrechnung fälligen und umlegbaren Nebenkosten.
Die Führung von Abnahme- und Übergabeverhandlungen bei Mieterwechseln und das Fertigen von Übergabeprotokollen.
Die Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Die Anlage der Mietsicherheiten bei neuen Mietvertragsabschlüssen in gesetzlich vorgeschriebener Form und die Abrechnung bei Mietvertragsbeendigung.
Die Korrespondenz mit den Mietern, z.B. im Rahmen der Einhaltung der Hausordnung.
Unterrichtung über wesentliche Geschäftsvorfälle, z.B. Kündigungen.
Technische Verwaltung:
Die Vergabe, Steuerung und Rechnungsprüfung der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Sonder- bzw. Teileigentums erforderlichen Maßnahmen, ggf. in Ab- / Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die Übernahme der Verkehrssicherung und Betreiberverantwortung ist damit nicht verbunden. Kostenkontrolle vor- / während der Auftragsvergabe.
Vermietung:
Abstimmung der Mietkonditionen mit dem Auftraggeber.
Durchführungen von Besichtigungen mit Mietinteressenten.
Vertragsverhandlungen mit Mietinteressenten und Abschluss von Mietverträgen auf der Grundlage eines freigegeben Vertragsmusters oder Vertragsentwurfs.
Veröffentlichung des Mietangebotes im Internet.
Bonitätsprüfung der Mietinteressenten.
Dem Eigentümer bleibt es grundsätzlich vorbehalten, dem Verwalter Mietinteressenten zuzuführen.
FAQs
Ist ein WEG-Verwalter für jede Eigentümergemeinschaft verpflichtend?
Ja. Grundsätzlich kann diese Position auch von einer Person aus der Eigentümergemeinschaft übernommen werden. Aus Gründen der Neutralität bzw. Objektivität ist jedoch ein externer WEG-Verwalter sehr sinnvoll, gerade bei größeren Objekten.
Was kostet ein WEG-Verwalter?
Bei den Kosten wird zwischen Wohn-, Gewerbe- und Teileigentum unterschieden. Die Abrechnung erfolgt nach abzurechnenden Einheiten. Die Spanne reicht dabei von 25 – 65€ netto pro Einheit. Generell gilt: Je größer die Einheit bzw. das komplette Objekt, desto günstiger wird es am Ende für den einzelnen Eigentümer.
Können Eigentümer die WEG-Verwaltung selbst übernehmen?
Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht zu empfehlen. Gerade bei größeren Objekten ist ein objektiver, externer WEG-Verwalter immer die beste Option.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird unterschieden zwischen Gemeinschaftseigentum/Gemeinschaftlichem Eigentum, Teileigentum (z.B. nicht zu Wohnzwecken genutzt, z.B. Tiefgaragenstellplatz) und Sondereigentum. Bei der WEG-Verwaltung geht um die Betreuung und Überwachung des gemeinschaftlichen Eigentums. Bei der Sondereigentumsverwaltung geht es um die Verwaltung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, das einer Eigentümergemeinschaft gehört. CAPERA bietet die Sondereigentumsverwaltung (SEV) nur an, wenn wir auch die WEG-Verwaltung in einer Liegenschaft übernehmen bzw. übernommen haben.
Wie oft findet eine Eigentümersammlung statt?
In der Regel findet einmal pro Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Themen sind dann (u.a.) der Jahresabschluss sowie der Wirtschaftsplan. Dazu kommen außerordentliche Versammlung, die je nach Bedarf angesetzt werden können. Hier gibt es keine Obergrenze.
Was bedeutet das Hausgeld für den Wohnungsbesitzer?
Das Hausgeld ergibt sich aus dem aus dem Wirtschaftsplan des jeweiligen Objektes. Es sind die monatlichen Kosten, die jeder Eigentümer zur Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, aufbringen muss. Das Hausgeld muss jeder Eigentümer vorab monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überweisen.
Was versteht man unter einer Abrechnungsspitze?
Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem vorab eingezahlten Hausgeld zur Bewirtschaftung der Liegenschaft und den tatsächlich angefallenen Kosten. Der WEG-Verwalter stellt diese Kosten gegenüber. Ergibt sich eine Differenz, so müssen Eigentümer sie begleichen.
Was ist ein Verwaltungsbeirat?
Es ist ein Organ aus dem Kreise der Eigentümer. Er kann benannt werden, muss aber nicht. Ab einer gewissen Größe ist es jedoch wahrscheinlich und auch sinnvoll, dass es einen Verwaltungsbeirat gibt. Mitglieder des Beirats müssen zwingend Eigentümer sein.
Welche Aufgaben hat ein Verwaltungsbeirat?
Der Verwaltungsbeirat hat in erster Linie eine beratende und kontrollierende Funktion. So prüft er zum Beispiel Abrechnungen oder den Wirtschaftsplan, führt in regelmäßigen Abständen Begehungen der Liegenschaft durch und tauscht sich mit dem WEG-Verwalter aus. Er hat jedoch keinerlei Entscheidungskompetenz.
Wo finde ich meine Eigentümernummer?
Die Eigentümernummer findet sich auf den von CAPERA übersandten Abrechnungsunterlagen. Dazu gehören der Wirtschaftsplan sowie die Hausgeldabrechnung.