Aktuelles2022-09-08T14:47:49+02:00

Meldungen und Presseberichte der CAPERA Immobilien Service GmbH

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen aktuelle Meldungen über unser Unternehmen vorstellen. Zudem finden Sie hier alle Pressemitteilungen der CAPERA Immobilien Service GmbH zum Download. Sollten Sie Fragen zum Unternehmen oder unserer Ausrichtung haben oder sich im Rahmen eines Presseberichtes mit zeitgemäßer Immobilienverwaltung auseinandersetzen – sprechen Sie uns an.

Pressekontakt

Katrin Weiß
T: +49 6102 81544-100
F: +49 6102 81544-19101

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Meldungen

CAPERA erhält Property Management Auftrag für 1.500 Einheiten

01.03.2018|

Die CAPERA Immobilien Service GmbH wurde von einem großen deutschen Immobilien-Investment-Manager mit dem Property-Management von 1.474 Wohn- und 47 Gewerbeeinheiten beauftragt. Das Portfolio hat eine Gesamtmietfläche von über 100.000 m², der überwiegende Teil der Immobilien befindet sich in den Regionen Berlin und Nordrhein-Westfalen.

Offenbach: CAPERA verwaltet Mitte 160

18.10.2017|

CAPERA verwaltet die 90 Wohneinheiten des neuen Quartiers Mitte 160 mit vier Gebäudeeinheiten sowie die auf dem Gelände liegende öffentliche Parkgarage mit 64 öffentlichen Stellplätzen.

Erfolgreicher Jahresrückblick

08.08.2017|

Insgesamt betreut CAPERA derzeit mehr als 30.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit insgesamt rund 2,4 Mio. m² Fläche, davon 750.000 m² Retail- und Bürofläche.

Expo Real 2017

28.07.2017|

Vom 4. bis 6. Oktober 2017 präsentiert sich CAPERA auf der expo real in München. Besuchen Sie uns am Stand A1.432.

Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs

30.05.2017|

Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen.

An wen muss der Bauträger Energieausweis, Schließkarte und -plan herausgeben?

16.05.2017|

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen den Bauträger einen Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des Energieausweises. Die Herausgabe kann bei geborener oder gekorener Ausübungszuständigkeit des Verbands nur vom Verwalter und nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt werden.

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